Regulations for the 1st CS
Cavalry
1. Allgemeines
1.1 Die Einheit
führt die Bezeichnung „ 1st CS Cavalry". Alle
Kavalleriedarsteller, beritten und abgesessen, sowie die Führer
tierbespannter Fahrzeuge wie Kutschen, Wagen und Protzen, die im Rahmen
von Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen
teilnehmen, werden zu dieser Einheit zusammengeschlossen. Dieser
Zusammenschluß der Darsteller aus verschiedenen Einheiten soll
kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung
gewährleisten.
1.2
Die Einheit wird von einem erfahrenen Reiter im Rang eines Captain geführt,
der vom Battalion bestätigt wird. Er führt gleichzeitig die berittene
Abteilung. Die einzelnen Platoon werden jeweils von einem Sergeanten
befehligt.
1.3 Die Truppen,
berittene und abgesessene, kampieren in einer gemeinsamen Lagerstraße, die
den Bedürfnissen der Pferdehaltung angepaßt ist. Ausnahmen für
Einzelpersonen, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lagerstraße
der berittenen Truppen kampieren wollen, können vom Einheitsführer erteilt
werden. Offiziere und NCO`s schließen sich allen Besprechungen des Battalion
an und erarbeiten einen eigenständigen Dienstplan. Die Angehörigen der
abgesessenen Kavallerie unterstützen ihre berittenen Kameraden bei der
Versorgung der Pferde.
1.4 Als
Grundlage für taktische Darstellungen gilt vereinfachter Drill nach Cooke's
Cavalry Tactics 1862. Die Ausbildung wird während der Veranstaltung bzw. auf
speziellen Kavallerielagern durchgeführt. Im geschlossenen Verband mit
Infanterie passt sich die abgesessen Kavallerie den entsprechenden Regel an.
1.5
Uniformierung und Bewaffnung sollen dem jeweiligen Darstellungszeitraum
sowie dem derzeitigen Ausrüstungsstandard des 1st CS-Battalion entsprechen.
Ausrüstungskontrolle wird vom Einheitsführer zu Beginn der Veranstaltung
durchgeführt.
1.6 Die „Cavalry
of the 1st CS Battalion“ ist fester Bestandteil des 1st CS-Battalion und
richtet sich nach dessen „General Regulations“.
2. Spezielles
2.1 Berittene Einheit
2.1.1 Die Einheit führt die
Bezeichnung „1st CS-Cavalry, 1st Platoon“. Sollte es notwendig sein kann ein
2. Platoon eingerichtet werden. Alle Reiter, die im Rahmen von
Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen
teilnehmen, werden zu dieser Einheit zusammengeschlossen. Dieser
Zusammenschluß der berittenen Darsteller aus verschiedenen Einheiten soll
kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung
gewährleisten. Reiter und Pferde, die auf Grund noch fehlendem
Ausbildungsstand nicht aktiv in die Kampfhandlungen eingebunden werden
können, unterstehen weiterhin der Kavallerieführung, werden nach Rücksprache
mit dem Bat.-Stab jedoch im Umfeld (z. B. Meldereiter) eingesetzt. Bei
Weigerung sich der Einheit anzuschließen, kann die Teilnahme an der
Veranstaltung versagt bzw. in der Darstellung eingeschränkt werden. Die
Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen dem Einheitsführer vor Beginn
der Veranstaltung rechtzeitig mitzuteilen
2.1.2 Jeder Reiter des 1st bzw 2nd
Platoons ist für die Dauer einer Veranstaltung für sein Pferd
eigenverantwortlich und verpflichtet sich zur authentischen Darstellung der
konföderierten Reiterei unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen.
Sicherheitsgefährdendes oder grob unreiterliches Verhalten kann zu
sofortigem Teilnahmeverbot durch den Einheitsführer führen. Die Reiter
müssen stets in der Lage sein, auf ihre Pferde einwirken und diese sicher
reiten zu können. Sämtliche Darstellungen werden in der Gruppe abgesprochen
und werden vom Einheitsführer bestimmt. Alle Reiter verpflichten sich durch
die Teilnahme nur gesunde, darstellungstaugliche Tiere zu verwenden.
Offensichtlich kranke oder verletzte Pferde sind von der Darstellung
ausgeschlossen. Erforderliche Papiere wie z.B. Equidenpass etc. sind mitzuführen.
2.1.3
Ausrüstung:
a) Bewaffnung:
- zeitgemäßer Revolver
- Säbel
-
Bevorzugt Kavallerie-Karabiner, es können aber auch 2-Band oder 3-Band
Gewehre getragen werden.
- Schrotflinten und Jagdgewehre sollten
vermieden werden
b) Uniformierung:
-Uniform nach
Ausrüstungsstandard, der dargestellten Epoche entsprechend
-Aufschläge
und Rangabzeichen (gelb oder schwarz) können der Darstellung entsprechend
getragen werden.
-entsprechende Kepis, Bummercaps oder Hüte, keine
Zylinder o.ä.
-der Darstellung entsprechende Stiefel oder Brogans.
c) Sattel und Zäumung
-wünschenswert ist der McClellan 1859 Sattel mit
dazugehörigem Equipment und Zäumung ( Seven Buckle Headstall ) oder
-der
Zeit entsprechender Militär- und Privatsättel ( Grimsley, Jennifer, Ringold,
Hope ).
-Freizeit- oder Sportsättel sollten militärisch mit Deckenrollen
modifiziert werden.
Vorgaben werden nicht gemacht, vordergründig sollte
das Pferd den Sattel gewöhnt sein
2.1.4
Oberstes Gebot der berittenen Einheit ist eine sicherheitsbestimmte,
authentische Darstellung. Sämtliche Übungen, Aufmärsche,
Gefechtdarstellungen, die Zusammenarbeit mit der abgesessenen Abteilung und
Paraden werden diesem Aspekt angepaßt.
2.1.5 Die Erstellung und Einhaltung der oben genannten Regeln sollen
die größtmögliche Sicherheit für Reiter, Pferd und allen weiteren
Beteiligten bei Veranstaltungen im Rahmen des 1st CS Battalion
gewährleisten. Die 1st CS Cavalry 1st, bzw. 2nd Platoon ist fester
Bestandteil der „Cavalry of the 1st CS Battalion“ und richtet sich nach
dessen allgemeinen Regeln.
Eine in ihrem reiterlichen Bestreben zum
gemeinsamen Ziel geführte berittene Kavallerie wird ihrem Auftrag einer
authentischen Darstellung gerecht werden und ihren Anteil zum Erfolg der
Veranstaltung beitragen.
2.2
Abgesessene Einheit
2.2.1
Die Einheit führt die Bezeichnung „1st CS Cavalry, 3rd Platoon". Alle
Darsteller abgesessener Kavallerie, die im Rahmen von Veranstaltungen mit
dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zu dieser
Einheit zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der abgesessenen
Darsteller aus verschiedenen Einheiten soll kameradschaftlich eine
gemeinsame gute und authentische Darstellung gewährleisten. Bei Weigerung
sich der Einheit anzuschließen, kann die Teilnahme an der Veranstaltung
versagt bzw. in der Darstellung eingeschränkt werden. Die Teilnahme ist aus
organisatorischen Gründen dem Einheitsführer vor Beginn der Veranstaltung
rechtzeitig mitzuteilen
2.2.2
Ausrüstung:
a) Bewaffnung:
- zeitgemäßer Revolver
- Bevorzugt
Kavallerie-Karabiner, es können aber auch 2-Band oder 3-Band Gewehre
getragen werden.
- Schrotflinten und Jagdgewehre sollten vermieden
werden
- es werden keine Säbel getragen (Ausnahme: Offiziere, Sergeants)
b) Uniformierung:
-Uniform nach Ausrüstungsstandard, der
dargestellten Epoche entsprechend
-Aufschläge und Rangabzeichen (gelb
oder schwarz) können der Darstellung entsprechend getragen werden.
-entsprechende Kepis, Bummercaps oder Hüte, keine Zylinder o.ä.
-der
Darstellung entsprechende Stiefel oder Brogans.
2.2.3 Oberstes Gebot der
abgesessenen Einheit ist eine sicherheitsbestimmte, authentische
Darstellung. Sämtliche Übungen, Aufmärsche, Gefechtsdarstellungen, die
Zusammenarbeit mit der berittenen Abteilung und Paraden werden diesem Aspekt
angepaßt.
2.2.4 Die Erstellung
und Einhaltung der oben genannten Regeln sollen die größtmögliche Sicherheit
für die Darsteller abgesessener Kavallerie bei Veranstaltungen im Rahmen des
1st CS Battalion gewährleisten. Die 1st CS Cavalry, 3rd Platoon ist fester
Bestandteil der „Cavalry of the 1st CS Battalion“ und richtet sich nach
dessen allgemeinen Regeln.
Eine in ihrem Bestreben zum gemeinsamen Ziel
geführte abgesessene Kavallerie wird ihrem Auftrag einer authentischen
Darstellung gerecht werden und ihren Anteil zum Erfolg der Veranstaltung
beitragen.
3.1 Bespannte Einheiten
3.1.1 Alle Führer
tierbespannter Fahrzeuge, die im Rahmen von Veranstaltungen mit dem
1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zum
sogenannten Train zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der
Führer tierbespannter Fahrzeuge aus verschiedenen Einheiten soll
kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung
gewährleisten. Führer und Tiere, die auf Grund noch fehlendem
Ausbildungsstand nicht aktiv in
die Gefechtsdarstellungen eingebunden werden können, unterstehen
weiterhin der Kavallerieführung und werden nach Rücksprache
mit dem Bat.-Stab jedoch im Umfeld (z. B. Nachschub) eingesetzt. Bei
Weigerung sich der Einheit anzuschließen, kann die Teilnahme an
der Veranstaltung versagt bzw. in der Darstellung eingeschränkt
werden. Die Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen dem
Einheitsführer vor Beginn der Veranstaltung rechtzeitig
mitzuteilen
3.1.2 Jeder Fahrzeugführer
des Trains ist für die Dauer einer Veranstaltung für seine
Tiere
eigenverantwortlich und verpflichtet sich zur authentischen Darstellung
eines Wagenführers unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen.
Sicherheitsgefährdendes oder grob fahrlässiges bzw.
tierquälerisches Verhalten kann zu sofortigem Teilnahmeverbot
durch den Einheitsführer führen. Die Fahrzeugführer
müssen stets in der Lage sein, auf ihre Tiere einzuwirken und
diese sicher leiten zu können. Sämtliche Darstellungen werden
in der Gruppe abgesprochen und werden vom Einheitsführer bestimmt.
Alle Fahrzeugführer verpflichten sich durch die Teilnahme nur
gesunde, darstellungstaugliche Tiere zu verwenden. Offensichtlich
kranke oder verletzte Pferde sind von der Darstellung ausgeschlossen.
Erforderliche Papiere wie z.B. Equidenpass etc. sind mitzuführen.
3.2.2 Ausrüstung:
a) Bewaffnung:
- zeitgemäßer Revolver
- Bevorzugt Kavallerie-Karabiner, es können aber auch 2-Band oder 3-Band Gewehre getragen
werden.
- Schrotflinten und Jagdgewehre sollten vermieden werden
- es werden keine Säbel getragen (Ausnahme: Offiziere, Sergeants)
b) Uniformierung:
-Uniform nach Ausrüstungsstandard, der dargestellten Epoche entsprechend
-Aufschläge und Rangabzeichen (gelb oder schwarz) können der Darstellung entsprechend getragen
werden.
-entsprechende Kepis, Bummercaps oder Hüte, keine Zylinder o.ä.
-der Darstellung entsprechende Stiefel oder Brogans.
- der Epoche entsprechende einfache Zivilkleidung kann getragen, sollte aber vermieden werden.
c) Fahrzeuge und Geschirr
-der Epoche entsprechende Kutschen, Wagen und Protzen bzw. Geschirr.
Direkte Vorgaben das Geschirr betreffend werden nicht gemacht.
Vordergründig sollten die Zugtiere das Geschirr gewöhnt sein.
3.2.3 Oberstes Gebot des Trains
ist eine sicherheitsbestimmte, authentische Darstellung. Sämtliche
Übungen, Aufmärsche, Gefechtsdarstellungen, die
Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen und Paraden werden diesem
Aspekt angepaßt.
3.2.4 Die Erstellung und Einhaltung der oben genannten Regeln sollen die größtmögliche Sicherheit
für die Darsteller tierbespannter Fahrzeuge bei Veranstaltungen im Rahmen des 1st CS Battalion
gewährleisten. Der Train der 1st CS Cavalry ist fester Bestandteil der „Cavalry of the 1st CS
Battalion“ und richtet sich nach dessen allgemeinen Regeln.
Ein in seinem Bestreben zum gemeinsamen Ziel geführter Train wird seinem
Auftrag einer authentischen Darstellung gerecht werden und seinen Anteil zum Erfolg der
Veranstaltung beitragen.